
Hausordnung
Die Schule ist eine Gemeinschaft, die nur funktioniert, wenn alle in gleicher Weise die Regeln einhalten.
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1. Aufenthalt in der Schule
- Die Schüler*innen begeben sich mit dem Läuten in die Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
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- Schuhe mit Rollen sind vor dem Schulhaus auszuziehen. Rollende Fahrzeuge sind in den Gängen nicht erlaubt.
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- Fahrräder und Roller sind im Fahrradständer im Innenhof zu parken.
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- Die Verwendung von Mobiltelefonen und Mobiluhren ist nicht gestattet.
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- Das Schulinventar ist von den Schüler*innen schonend zu behandeln-
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- Nach dem Unterricht ist das Licht und der Computer auszuschalten.
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- Bei inadäquatem Verhalten von Seiten eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten kann der/die jeweilige
Schulleiter*in oder der/die von ihm/ihr beauftragte Vertreter*in von seinem/ihrem Hausrecht Gebrauch
machen.
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- Bild-, Ton- und Filmaufnahmen sind auf dem Schulgelände nur mit Zustimmung der jeweiligen Schulleitung
erlaubt.
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- Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes hat von den Eltern, Erziehungsberechtigten und den
Schüler*innen ausschließlich über den Haupteingang zu erfolgen. Nur auf Anweisung der Schulleitung über den
Hofeingang.
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- Gegenstände, die eine Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit darstellen, sind auf dem Schulgelände nicht
erlaubt.
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- Jeder Aushang bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
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- Die Aula ist kein Aufenthaltsraum. Die Schüler*innen haben sich in der Aula ruhig zu verhalten. (Ausnahme:
Chorproben oder Veranstaltungen.
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- Im Turnunterricht müssen lange Haare zusammengebunden werden. Ebenso ist sämtlicher Schmuck abzulegen.
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- Eine frühere Abholung aus der Ganztagesbetreuung ist nach dem Unterricht möglich: Diese muss 1 Tag vorher
mittels Formblatt in der GTS angemeldet werden, ansonsten erfolgt das Ende der Betreuung wie mit den Eltern
vereinbart um 16.00 Uhr, 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr. Am Freitag kann eine Abholung ab 14.00 Uhr vereinbart
werden.
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2. Sauberkeit
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- Nach dem Betreten der Schule müssen die Schüler*innen in den Garderoben ihre Hausschuhe anziehen. Diese
sind den ganzen Tag im Haus zu tragen.
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- Schüler*innen mit Lausbefall sind sofort von den Eltern von der Schule abzuholen. Im Falle eines Lausbefalls ist
ein schriftliches Attest vom Gesundheitsamt oder Arzt mitzubringen, welches die Laus- und Nissenfreiheit
bestätigt.
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- Alle Klassen und Räumlichkeiten sind von den Schüler*innen aufgeräumt und geordnet zu verlassen.
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- Die Obstbox ist jeden Freitag und die Milchkiste täglich aufgeräumt zurückzustellen.
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- Der Innenhof darf nur benützt werden wenn keine Stoppschild vor den Türen hängt. Außerdem ist der Innenhof
sauber und aufgeräumt zu verlassen.
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Bei Nichteinhaltung der Hausordnung sind die nachfolgenden Konsequenzen zu akzeptieren:
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- Gespräch mit den Beteiligten
- Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem/der Erziehungsberechtigten durch die Lehrer*in
- Gespräch mit der Schulleitung
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